Sektionstransporte

Sektionstiertransporte

Seit dem 01.01.2019 besteht für die hessischen Tierhalter die Möglichkeit, akut verendete oder aus besonderem Anlass getötete Tiere zur Sektion an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) transportieren zu lassen. Der Transport wird ebenfalls durch die TKBA SecAnim Südwest GmbH durchgeführt. Diese rechnet die Transportkosten mit der Hessischen Tierseuchenkasse ab. Dem Tierhalter entstehen keine Kosten, soweit er seine Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Hessischen Tierseuchenkasse ordnungsgemäß erfüllt hat. Weiterhin muss der HTSK ein Generalantrag für Beihilfen vorliegen.

Die Leistung kann nur für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Einhufer und Gehegewild, ab einem Gewicht von 20 kg, in Anspruch genommen werden. Bei der Abholung des Tierkörpers ist dem Fahrer der TKBA der vom Hoftierarzt ausgefüllte Untersuchungsauftrag mitzugeben.

Für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege kann zusätzlich ein Antrag auf Beihilfe für Sektionen gestellt werden. Diesen finden Sie unter der entsprechenden Tierart in unserer Kategorie Tiergesundheitsdienst, weitere Informationen hierzu auch im Merkblatt.

Die Beseitigungskosten

Für die Beseitigung werden Entgelte fällig. Diese teilen sich in Anfahrtpauschalen und Entsorgungskosten auf. Anfahrtpauschalen werden bei jeder einzelnen Anfahrt an einem Abholort fällig. Für die Berechnung der Entsorgungskosten gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn das Tier bei der Abholung gewogen werden kann, erfolgt eine Abrechnung nach dem tatsächlich ermittelten Gewicht. Ist eine Wiegung nicht möglich, wird nach einer Pauschale der jeweiligen Tierart abgerechnet.

Sind die Rechtgrundlagen erfüllt, wird die TKBA SecAnim Südwest GmbH die Abrechnung der Beseitigungskosten direkt mit der Hessischen Tierseuchenkasse vornehmen. Den Drittelanteil des Tierhalters fordert die Hessische Tierseuchenkasse im Folgejahr nach der Entsorgung an. Teilweise durch Verrechnung aus, im Vorjahr mit den Beiträgen geleisteten, Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Drittelanteilen des Tierhalters an der Tierkörperbeseitigung. Diese Vorauszahlungen werden für die Tierarten Pferde, Rinder, Schafe und Schweine erhoben. Die Kostenanteile für die Beseitigung für die Tierarten Ziegen, Geflügel und Gehegewild werden vom Tierhalter in voller Höhe angefordert, da hierfür im Vorjahr keine Vorauszahlungen angefordert wurden.

Berechnungsbeispiel:

Beitragszahlung im Vorjahr

Gemeldete Tiere Beitrag Vorauszahlungen zur Tierkörperbeseitigung Bescheidsumme
je Tier je Tier Gesamt Gesamt
40 Rinder 4,15 € 1,85 € 74,00 € 240,00 €
80 Schweine 0,25 € 0,90 € 72,00 € 92,00 €
146,00 € 332,00 €

Beiträge zur Tierseuchenkasse im Abrechnungsjahr

Gemeldete Tiere Beitrag Vorauszahlungen zur Tierkörperbeseitigung Bescheidsumme
je Tier je Tier Gesamt Gesamt
33 Rinder 4,15 € 1,85 € 61,05 € 198,00 €
76 Schweine 0,25 € 0,90 € 68,40 € 87,40 €
129,45 € 285,40 €

Tierkörperbeseitigung im Vorjahr

Entsorgungskosten
Entsorgte Tiere Anzahl Stück/Kilo Gesamt Drittelanteil
Schweine (Stück) 5 20,41 € 102,05 € 34,01 €
Anfahrten 2 25,60 € 51,20 € 17,07 €
Rind (Kilo) 310 0,23 € 71,30 € 23,77 €
Anfahrten 1 25,60 € 25,60 €   8,53 €
Kosten der Tierkörperbeseitigung 250,15 € 83,38 €

Verrechnung des Drittelanteils mit der Vorauszahlung

Drittelanteil des Tierhalters 83,38 €
Vorauszahlung aus Beiträgen im Vorjahr 146,00 €
Guthaben -62,62 €
Beitrag im Abrechnungsjahr 285,40 €
Bescheidsumme im Abrechnungsjahr 222,78 €

Nach dieser Modellrechnung werden dem Tierhalter 62,62 € aus seiner Vorauszahlung des Vorjahres erstattet. Sie werden von dem für das Abrechnungsjahr fälligen Beitrag abgezogen.

Ist eine Verrechnung nicht möglich, etwa weil im laufenden Beitragsjahr keine Beiträge fällig werden, erhält der Tierhalter das Guthaben zurück erstattet. Bei Beträgen unter 5,00 Euro erfolgt keine Rückerstattung oder Rechnungsstellung.

Im Beseitigungsfall

Im Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (HAGTierNebG) wird im § 8 Abs. 1 geregelt, dass die Tierseuchenkasse Gebühren oder Entgelte für die Beseitigung bestimmter Tiere, der in Tierhaltungen in Hessen anfallenden Tierkörper trägt. Eine Tierhaltung liegt jedoch nicht vor, wenn sich Falltiere in Schlachthöfen, Viehhöfen, Schlachtstätten, Versuchseinrichtungen, tierärztlichen Kliniken, tierärztlichen Instituten oder Viehsammelstellen befinden.

Für die Beseitigung von Falltieren in Tierhaltungen setzen Sie sich bitte mit der für Hessen zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt in Verbindung. Die Kontaktdaten finden Sie unter Kontaktdaten der TKB-Anstalt.

Bitte halten Sie bei der Anmeldung Ihre Tierseuchenkassen-Nummer bereit. Sollten Sie bereits eine eigene Kunden-Nummer von der TKBA SecAnim Südwest GmbH erhalten haben, nennen Sie bitte diese.

Seit 2020 stellt die TKBA SecAnim Südwest GmbH für die Anmeldung von Abholungen auch eine App (SecAnim Plus) zur Verfügung. Für Fragen zur Installation und Nutzung setzen sie sich bitte direkt mit der TKBA SecAnim Südwest GmbH in Verbindung.

Sind die Rechtsgrundlagen erfüllt, wird die TKBA die Abrechnung der Beseitigungskosten direkt mit uns vornehmen. Ihren Drittelanteil fordert die Hessische Tierseuchenkasse im Folgejahr nach der Entsorgung an.

Tierkörperbeseitigung

Tierkörperbeseitigung

Die Beseitigung von Tierkörpern, Tierkörperteilen und Erzeugnissen stellt eine bedeutende Vorsorgemaßnahme zur Verhinderung einer Übertragung von Tierseuchen- und anderen Krankheitserregern dar. Deshalb sind nach den Vorschriften des Tierische Nebenprodukte Beseitigungsgesetzes anfallendes Material der Kategorien 1 und 2 unschädlich zu beseitigen. Unter diese Kategorien fallen alle toten Tiere, außer Schlachtkörper.

In Hessen werden die Kosten der Tierkörperbeseitigung zu je einem Drittel vom Land, den Kommunen und den Tierhaltern getragen. Das gilt nur für auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verendete Tiere. Dazu zählen nicht: Schlachthöfe, Viehhöfe, Schlachtstätten, Versuchstiereinrichtungen, tierärztliche Einrichtungen oder Viehsammelstellen. Seit 2004 ist aus EU-rechtlichen Gründen die unmittelbare Kostenbeteiligung der Tierhalter vorgesehen.

 

Entgelte

Für den Entsorgungsbereich der SecAnim Südwest GmbH werden für den Entsorgungszeitraum vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 diese Entgelte fällig.

Kontaktdaten der TKB-Anstalt

Kontaktdaten der Tierkörperbeseitigungs-Anstalt (TKBA)

Seit dem 01.01.2019 ist die Firma SecAnim Südwest GmbH mit der Beseitigung der Tierkörper- und Tierkörperteile für ganz Hessen beliehen. Für die Anmeldung von Abholungen wenden Sie sich bitte an:

SecAnim Südwest GmbH
Niederlassung Lampertheim
Hüttenfeld – Außerhalb 5
68623 Lampertheim
Telefon 06256 8520

Bitte halten Sie bei der Anmeldung Ihre Tierseuchenkassen-Nummer bereit. Sollten Sie bereits eine eigene Kunden-Nummer von der SecAnim Südwest GmbH erhalten haben, nennen Sie bitte diese.

Seit 2020 stellt die SecAnim Südwest GmbH für die Anmeldung von Abholungen auch eine App (SecAnim Plus) zur Verfügung. Für Fragen zur Installation und Nutzung setzen sie sich bitte direkt mit der SecAnim Südwest GmbH in Verbindung.