Sektionstransporte

Sektionstiertransporte

Seit dem 01.01.2019 besteht für die hessischen Tierhalter die Möglichkeit, akut verendete oder aus besonderem Anlass getötete Tiere zur Sektion an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) transportieren zu lassen. Der Transport wird ebenfalls durch die TKBA SecAnim Südwest GmbH durchgeführt. Diese rechnet die Transportkosten mit der Hessischen Tierseuchenkasse ab. Dem Tierhalter entstehen keine Kosten, soweit er seine Melde- und Beitragspflicht gegenüber der Hessischen Tierseuchenkasse ordnungsgemäß erfüllt hat. Weiterhin muss der HTSK ein Generalantrag für Beihilfen vorliegen.

Die Leistung kann nur für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Einhufer und Gehegewild, ab einem Gewicht von 20 kg, in Anspruch genommen werden. Bei der Abholung des Tierkörpers ist dem Fahrer der TKBA der vom Hoftierarzt ausgefüllte Untersuchungsauftrag mitzugeben.

Für die Tierarten Rind, Schwein, Schaf und Ziege kann zusätzlich ein Antrag auf Beihilfe für Sektionen gestellt werden. Diesen finden Sie unter der entsprechenden Tierart in unserer Kategorie Tiergesundheitsdienst, weitere Informationen hierzu auch im Merkblatt.