Beihilfen (freiwillige Leistungen der HTSK)
Eine Beihilfe ist eine freiwillige Leistung, welche von der Hessischen Tierseuchenkasse unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt werden kann. Der Tierhalter soll damit in seinen Bemühungen unterstützt werden, dem Ausbruch von Tierseuchen und anderen Erkrankungen vorzubeugen.
Grundlage für die freiwilligen Leistungen ist die jeweils gültige Beihilferichtlinie. Die Gewährung dieser Beihilfen erfolgt nach Maßnahmen der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14. Dezember 2022 zur Festsetzung der Vereinbarkeit bestimmter Arten von Beihilfen im Agrar- und Forstsektor und in ländlichen Gebieten mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union.
Darüber hinaus kann der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse auf den basierenden Einzelfall-Entscheidungen über eine Gewährung einer freiwilligen Leitung entscheiden.
Eine Beihilfe kann u. a. nicht von der Hessischen Tierseuchenkasse gewährt werden, wenn
- der Tierhalter seiner Melde- und Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.
- der Tierhalter schuldhaft die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat.
- der Tierhalter keinen Generalantrag Beihilfen gestellt hat.