Entschädigungen

Entschädigung (gesetzlich geregelte Leistung HTSK)

Eine Entschädigung für Tierverluste ist eine gesetzlich geregelte Leistung, welche die Tierhalter bei einer Seuchenbekämpfung fördern und wirtschaftliche Verluste mindern soll.

Diese Entschädigung ist grundsätzlich für folgende Tierarten möglich: Einhufer, Rinder einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel, Schafe, Schweine, Ziegen, Geflügel, Bienen, Hummeln.

Grundlage für diese gesetzliche Leistung ist das Tiergesundheitsgesetz und das Hessische Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz.

Eine Entschädigung kann nur dann gewährt werden, wenn ein Tierverlust durch eine bestimmte Tierseuche und eine behördlich (zuständige Veterinärämter) angeordnete Tötung im Rahmen der Tierseuchenbekämpfung stattgefunden hat.

Eine Entschädigung kann u. a. nicht von der Hessischen Tierseuchenkasse gewährt werden, wenn:

  • Der Tierhalter seiner Melde- und Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist.
  • Der Tierhalter schuldhaft die tierseuchenrechtlichen Bestimmungen nicht eingehalten hat.