Tiergesundheitsdienste

Tiergesundheitsdienste

Die Hessische Tierseuchenkasse und das Land Hessen fördern einen Tiergesundheitsdienst nach den vorliegenden Rahmenbedingungen. Dieser wirkt mit bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsmaßnahmen gegen Tierseuchen, seuchenartige Erkrankungen und anderen Tierkrankheiten. Weiterhin dient er der Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Tiere sowie dem Verbraucherschutz.

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse bestimmt im Einvernehmen mit dem Land Hessen, für welche Tierarten der Tiergesundheitsdienst eingerichtet und unterhalten wird. Ebenso werden die Zuständigkeitsbereiche der Einrichtungen des Tiergesundheitsdienstes festgelegt.

Derzeit ist ein Tiergesundheitsdienst für die Tierarten Rinder, Schweine, Schafe & Ziegen und Geflügel vorhanden. Der Tiergesundheitsdienst wird zurzeit von Einrichtungen des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor sowie der Justus-Liebig-Universität in Gießen durchgeführt.

Kostentragung

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde- und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Voraussetzung zur Gewährung von Beihilfen ist ferner die Vorlage des Generalantrags für Beihilfen.

Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der die jeweilige Deckelungsgrenze (verschieden je Tierart) übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

Ein Teil der Leistungen der Tiergesundheitsdienste wird als Deminimis-Zahlung abgerechnet. Durch die VO (EU) Nr. 2022/2472 ist es der Hessischen Tierseuchenkasse nur noch möglich, Leistungen in Form von Beihilfen für die Tiergesundheitsdienste zu gewähren, wenn sie der Bekämpfung von bestimmten Tierseuchen dienen, die bei der Weltorganisation für Tiergesundheit erstellten Codes für Landestiere , in der VO (EU) Nr. 2016/429 des Europäischen Parlamentes und des Rates oder in der Liste der Zoonosen gemäß Anhang III der Verordnung EU 2021/690 des Europäischen Parlaments und des Rates aufgeführt sind.

Dies betrifft auch den Kostenanteil des Landes. Um auch in Zukunft möglichst alle Leistungen des TGD in der gewohnten Form abzuwickeln, müssen Untersuchungen für nicht gelistete Tierkrankheiten über die De-minimis-Beihilfen im Agrarsektor nach der VO (EU) Nr. 1408/2013 abgerechnet werden. Die Gewährung von De-minimis-Beihilfen ist derzeit die einzige Möglichkeit, Untersuchungsleistungen für nicht gelistete Tierkrankheiten zu gewähren.

Sektionen

Ab dem 01. Januar 2019 können verendete oder getötete Tiere einschließlich Abortmaterial zur pathologisch-anatomischen Untersuchung und weiteren Diagnostik in den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL), Standort Gießen, transportiert werden. Die, bei der Tierkörperbeseitigungsanstalt anfallenden, Kosten des Sektionstransportes werden in voller Höhe von der Hessischen Tierseuchenkasse übernommen.

Dem Fahrer sind bei Abholung der Tierkörper der vom Hoftierarzt ausgefüllte Untersuchungsauftrag inkl. des vom Tierhalter unterschriebenen TGD Antrages und bei Rindern der Rinderpass – verschmutzungssicher verpackt – mitzugeben.

Anträge zur Sektion sowie das Merkblatt zur Sektion stehen bei den jeweiligen Tierarten zum Download bereit!

Geflügel

Tiergesundheitsdienst Geflügel

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag der 1.500,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 
 
TGD Antrag Geflügel
 
 
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische
Frau Dr. Franca Möller
Frankfurter Straße 114
35392 Gießen
Telefon: 0641/99 31434
Fax: 0641/ 99 314 39
E-Mail: Franca.Moeller@vetmed.uni-giessen.de

Ziege

Tiergesundheitsdienst Ziegen

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der 2.500,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden. Seit dem 01.07.2018 besteht die Möglichkeit Untersuchungen auf Pseudotuberkulose im Rahmen des Tiergesundheitsdienstes für Ziegen in Anspruch zu nehmen. Hierzu ist neben dem TGD Antrag die Verpflichtungserklärung des Hessischen Ziegenzuchtverbandes notwendig!

 

TGD Antrag Ziege

 

TGD Antrag Sektion Ziege

Sektion Merkblatt

 

 
Tiergesundheitsdienste im Überblick
 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Dr. Mirjam Rohde
Druseltalstr. 67
34131 Kassel
Telefon: 0561/3101-180
Fax: 0561/3101-180
E-Mail: Mirjam.Rohde@lhl.hessen.de
Zuständig für: Nordhessen
 
Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde
der Justus-Liebig-Universität
Herr Dr. Henrik Wagner
Frankfurter Str. 106
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38700 oder 99-38701
Fax: 0641/99-38709
E-Mail: Henrik.W.Wagner@vetmed.uni-giessen.de
 

Schaf

Schaf

Tiergesundheitsdienst Schafe

Inanspruchnahme

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet. Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der 2.500,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 

TGD Antrag Schaf

 

TGD Antrag Sektion Schaf

Sektion Merkblatt

 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Dr. Mirjam Rohde
Druseltalstr. 67
34131 Kassel
Telefon: 0561/3101-180
Fax: 0561/3101-180
E-Mail: Mirjam.Rohde@lhl.hessen.de
 
Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde 
der Justus-Liebig-Universität
Herr Dr. Henrik Wagner
Frankfurter Str. 106
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38700 oder 99-38701
Fax: 0641/99-38709
E-Mail: Henrik.W.Wagner@vetmed.uni-giessen.de

Schwein

Schwein

Tiergesundheitsdienst Schweine

Inanspruchnahme

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen.

Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der 3.000,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 

TGD Antrag Schwein

 

TGD Antrag Sektion Schwein

Sektion Merkblatt

 

Antrag auf Teilnahme am Gesundheits-Monitoring für Schweine

 

Gesundheits-Monitoring für Schweine
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) und die Klinik für Schweine am Fachbereich Veterinärmedizin in Gießen bieten ein zentrales Monitoring und Surveillance Programm für Schweinebetriebe im Sinne einer effizienten Seuchenprophylaxe sowie zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in Schweinebetrieben an. Gefördert wird dieses Programm durch die Hessische Tierseuchenkasse  und das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Teilnahme steht allen Schweine-haltenden Betrieben Hessens offen. Die Teilnahme am Monitoring-Programm wird vom Betriebsleiter unter Absprache mit dem betreuenden Tierarzt beantragt. Sie kann frühestens nach einem Jahr von jeder Partei aufgekündigt werden. Das Programm setzt sich aus zwei Betriebsbesuchen pro Jahr mit entsprechender Probennahme zusammen. Die Betriebsbesuche erfolgen in Absprache mit Betriebsleiter und Betreuungstierarzt im Abstand von etwa 6 Monaten. Bestandsbesuche werden von Mitarbeiter(inne)n des LHL oder der Klinik für Schweine durchgeführt. Auch eine begrenzte Anzahl von Studierenden der Veterinärmedizin wird beteiligt. Mitarbeiter und Studenten sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Laboruntersuchung der Proben erfolgt fast ausschließlich in den beiden durchführenden Institutionen (Klinik für Schweine am Fachbereich Veterinärmedizin in Gießen und LHL).Durch die regelmäßige Teilnahme an vorgenanntem Monitoringprogramm erhält der Betrieb eine Zertifizierung: Zertifiziert wird die Unverdächtigkeit des Bestandes im beprobten Zeitraum auf der Basis des oben genannten Beprobungsschemas. Der Salmonellen-Status wird jeweils rückwirkend für 6 Monate zertifiziert (als Prozentwert der untersuchten Tiere).Das Monitoring Programm wird im Sinne einer echten Vorsorgeuntersuchung, die Früherkennung von Krankheiten und Seuchen fördern und damit langfristig einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung von Kosten durch Tierseuchen, von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie des Antibiotikaeinsatzes auf den Betrieben leisten. Hieraus ergibt sich ein allgemeines Interesse für das Hessische Gesundheits-Monitoring beim Schwein. Das Programm ersetzt nicht die Maßnahmen des betreuenden Hoftierarztes. Das Programm sieht auch keine vollständige Herdenuntersuchung vor. Es liefert lediglich Zusatzinformationen hinsichtlich der Unverdächtigkeit der Herde bezüglich der unten genannten Erreger, die dem Betriebsleiter und dem Bestandstierarzt für das weitere Herdenmanagement umgehend zur Verfügung gestellt werden.Die Kosten für die Durchführung des Programms betragen 1.000 € jährlich, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der Kostenanteil für teilnehmende Betriebe beträgt derzeit jährlich 600 €, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Den Restbetrag übernehmen die Hessische Tierseuchenkasse und das Land Hessen. Schweinehaltende Betriebe, die an diesem Programm  teilnehmen möchten, können den erforderlichen  Antrag  bei der Hessischen Tierseuchenkasse stellen. 

 

Tiergesundheitsdienste im Überblick

Klinik Für Schweine – Bestandsmedizin und molekulare Diagnostik
der Justus-Liebig-Universität
Herr Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner
Frankfurter Str. 112
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38821 oder 28414
Fax: 0641/201854
E-Mail: Gerald.Reiner@vetmed.uni-giessen.de
Zuständig für: Mittelhessen u. Wetterau
 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Angelika Cechini
Schubertstr. 60, Haus 13
35392 Gießen
Telefon: 0641/4800-5257
Fax: 0641/4800-5268
E-Mail: Angelika.Cechini@lhl.hessen.de
Zuständig für: Südhessen u. LM-Weilburg/Nordhessen

Rind

Tiergesundheitsdienst Rinder

Inanspruchnahme

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen.

Seit dem 01.01.2023 werden pro Betrieb und Jahr eine Sockelpauschale von 1.000,00 € sowie ein Verfügungsrahmen von 15,00 € je Tier (Kuh) bewilligt. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der diese Deckelungsgrenze übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 

TGD Antrag Rind

 

TGD Antrag Sektion Rind

Sektion Merkblatt

 

Abschlussbericht Eutergesundheitsdienst

(Achtung: Dieser Bericht ist unbedingt erforderlich, ohne sein Vorliegen sind keine erneuten Zuziehungen des EGD möglich!)

 

Tiergesundheitsdienste im Überblick

Eutergesundheitsdienst

Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Dr. Karen Schlez
Schubertstr. 60, Haus 13
35392 Gießen
Telefon: 0641/4800-5208
Fax: 0641/3006-5268
E-Mail: Karen.Schlez@lhl.hessen.de
 

Rindergesundheitsdienst

Klinik für Wiederkäuer mit Bestandsmedizin der Justus-Liebig-Universität
Herr Prof. Dr. Walter Grünberg
Frankfurter Str. 104
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38671
Fax: 0641/99-38679
E-Mail: Walter.Gruenberg@vetmed.uni-giessen.de
Zuständig für: Süd- / Mittelhessen
 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Dr. Mirjam Rohde
Druseltalstr. 67
34131 Kassel
Telefon: 0561/3101-180
Fax: 0561/3101-285
E-Mail: Mirjam.Rohde@lhl.hessen.de
Zuständig für: Nordhessen

 

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