Schwein

Tiergesundheitsdienst Schweine

Inanspruchnahme

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen.

Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der 3.000,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 

TGD Antrag Schwein

 

TGD Antrag Sektion Schwein

Sektion Merkblatt

 

Antrag auf Teilnahme am Gesundheits-Monitoring für Schweine

 

Gesundheits-Monitoring für Schweine
Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) und die Klinik für Schweine am Fachbereich Veterinärmedizin in Gießen bieten ein zentrales Monitoring und Surveillance Programm für Schweinebetriebe im Sinne einer effizienten Seuchenprophylaxe sowie zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes in Schweinebetrieben an. Gefördert wird dieses Programm durch die Hessische Tierseuchenkasse  und das Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Die Teilnahme steht allen Schweine-haltenden Betrieben Hessens offen. Die Teilnahme am Monitoring-Programm wird vom Betriebsleiter unter Absprache mit dem betreuenden Tierarzt beantragt. Sie kann frühestens nach einem Jahr von jeder Partei aufgekündigt werden. Das Programm setzt sich aus zwei Betriebsbesuchen pro Jahr mit entsprechender Probennahme zusammen. Die Betriebsbesuche erfolgen in Absprache mit Betriebsleiter und Betreuungstierarzt im Abstand von etwa 6 Monaten. Bestandsbesuche werden von Mitarbeiter(inne)n des LHL oder der Klinik für Schweine durchgeführt. Auch eine begrenzte Anzahl von Studierenden der Veterinärmedizin wird beteiligt. Mitarbeiter und Studenten sind schriftlich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Laboruntersuchung der Proben erfolgt fast ausschließlich in den beiden durchführenden Institutionen (Klinik für Schweine am Fachbereich Veterinärmedizin in Gießen und LHL).Durch die regelmäßige Teilnahme an vorgenanntem Monitoringprogramm erhält der Betrieb eine Zertifizierung: Zertifiziert wird die Unverdächtigkeit des Bestandes im beprobten Zeitraum auf der Basis des oben genannten Beprobungsschemas. Der Salmonellen-Status wird jeweils rückwirkend für 6 Monate zertifiziert (als Prozentwert der untersuchten Tiere).Das Monitoring Programm wird im Sinne einer echten Vorsorgeuntersuchung, die Früherkennung von Krankheiten und Seuchen fördern und damit langfristig einen entscheidenden Beitrag zur Minimierung von Kosten durch Tierseuchen, von Schmerzen, Leiden und Schäden sowie des Antibiotikaeinsatzes auf den Betrieben leisten. Hieraus ergibt sich ein allgemeines Interesse für das Hessische Gesundheits-Monitoring beim Schwein. Das Programm ersetzt nicht die Maßnahmen des betreuenden Hoftierarztes. Das Programm sieht auch keine vollständige Herdenuntersuchung vor. Es liefert lediglich Zusatzinformationen hinsichtlich der Unverdächtigkeit der Herde bezüglich der unten genannten Erreger, die dem Betriebsleiter und dem Bestandstierarzt für das weitere Herdenmanagement umgehend zur Verfügung gestellt werden.Die Kosten für die Durchführung des Programms betragen 1.000 € jährlich, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Der Kostenanteil für teilnehmende Betriebe beträgt derzeit jährlich 600 €, zuzüglich der gesetzlichen MwSt. Den Restbetrag übernehmen die Hessische Tierseuchenkasse und das Land Hessen. Schweinehaltende Betriebe, die an diesem Programm  teilnehmen möchten, können den erforderlichen  Antrag  bei der Hessischen Tierseuchenkasse stellen. 

 

Tiergesundheitsdienste im Überblick

Klinik Für Schweine – Bestandsmedizin und molekulare Diagnostik
der Justus-Liebig-Universität
Herr Prof. Dr. Dr. habil. Gerald Reiner
Frankfurter Str. 112
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38821 oder 28414
Fax: 0641/201854
E-Mail: Gerald.Reiner@vetmed.uni-giessen.de
Zuständig für: Mittelhessen u. Wetterau
 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Angelika Cechini
Schubertstr. 60, Haus 13
35392 Gießen
Telefon: 0641/4800-5257
Fax: 0641/4800-5268
E-Mail: Angelika.Cechini@lhl.hessen.de
Zuständig für: Südhessen u. LM-Weilburg/Nordhessen