Tiergesundheitsdienst Rinder
Inanspruchnahme
Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.
Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen.
Seit dem 01.01.2023 werden pro Betrieb und Jahr eine Sockelpauschale von 1.000,00 € sowie ein Verfügungsrahmen von 15,00 € je Tier (Kuh) bewilligt. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag der diese Deckelungsgrenze übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.
Abschlussbericht Eutergesundheitsdienst
(Achtung: Dieser Bericht ist unbedingt erforderlich, ohne sein Vorliegen sind keine erneuten Zuziehungen des EGD möglich!)
Tiergesundheitsdienste im Überblick
Eutergesundheitsdienst
Frau Dr. Karen Schlez
Schubertstr. 60, Haus 13
35392 Gießen
Telefon: 0641/4800-5208
Fax: 0641/3006-5268 E-Mail: Karen.Schlez@lhl.hessen.de
Rindergesundheitsdienst
Herr Prof. Dr. Walter Grünberg
Frankfurter Str. 104
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38671
Fax: 0641/99-38679
E-Mail: Walter.Gruenberg@vetmed.uni-giessen.de
Zuständig für: Süd- / Mittelhessen
Frau Dr. Mirjam Rohde
Druseltalstr. 67
34131 Kassel
Telefon: 0561/3101-180
Fax: 0561/3101-285
E-Mail: Mirjam.Rohde@lhl.hessen.de
Zuständig für: Nordhessen