Schaf

Tiergesundheitsdienst Schafe

Inanspruchnahme

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet. Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag  der 2.500,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 

TGD Antrag Schaf

 

TGD Antrag Sektion Schaf

Sektion Merkblatt

 
Landesbetrieb Hessisches Landeslabor
Frau Dr. Mirjam Rohde
Druseltalstr. 67
34131 Kassel
Telefon: 0561/3101-180
Fax: 0561/3101-180
E-Mail: Mirjam.Rohde@lhl.hessen.de
 
Tierklinik für Reproduktionsmedizin und Neugeborenenkunde 
der Justus-Liebig-Universität
Herr Dr. Henrik Wagner
Frankfurter Str. 106
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38700 oder 99-38701
Fax: 0641/99-38709
E-Mail: Henrik.W.Wagner@vetmed.uni-giessen.de