BTV3: Info zur Antragsstellung einer Impfbeihilfe

BTV3: Info zur Antragsstellung einer Impfbeihilfe

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen. Zwischenzeitlich wurde ein erster Fall von BTV-3 bei einem Rind in Hessen nachgewiesen.

Lesen Sie bitte hier für nähere Infos des FLI und den aktuellen Auswirkungen weiter. Das FLI bittet die betroffenen Tierhalter um Teilnahme an einer Umfrage zu BTV-3 an der sie über folgenden Link teilnehmen können (Umfrage FLI).

Die Höhe der Beihilfe beträgt für Rinder 3,- Euro je Impfung je Rind und für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

Änderung der Antragsstellung:

Ab sofort kann die Beantragung der BTV-3 Impfbeihilfe nur noch vom Tierhalter beantragt werden. Hierfür muss sich der Tierhalter auf dem Portal der Hessischen Tierseuchenkasse mit seiner TSK-Nummer und seinem Kennwort einloggen. Unter dem Menüpunkt „Beihilfe beantragen“ kann der Zuschuss ausschließlich online beantragt werden.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.

Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle. Informieren Sie sich dazu auch in dem Flyer der StIKo vom 10.09.2024.

Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.

Anträge können ab sofort gestellt werden.

 

Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage der StIKo, des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und der Mitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.

 

 

 

Pressemitteilung des HMLU zur Newcastle Disease

Pressemitteilung des HMLU zur Newcastle Disease

Tierseuche Newcastle-Krankheit nach 30 Jahren wieder in Deutschland nachgewiesen

Hessisches Landwirtschaftsministerium ruft Geflügelhalter zu Impfungen auf

Nachdem in Deutschland erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgetreten sind, ruft das Landwirtschaftsministerium die hessischen Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Vor wenigen Tagen waren mehrere kommerzielle Hühner- und Putenbestände sowie Kleinhaltungen in Bayern und Brandenburg von Ausbrüchen der Tierseuche betroffen. Die Krankheit, auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, droht sich nun weiter auszuweiten.

 

Nicht mit Straßenkleidung in den Stall – Zugänge richtig sichern

In Hessen gibt es bislang keine Fälle. Das Landwirtschaftsministerium appelliert vorsorglich an die Geflügelhalter, insbesondere Hühner- und Putenbestände wie rechtlich vorgesehen regelmäßig zu impfen und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Eine frühzeitige und regelmäßige Impfung sowie konsequente Hygienemaßnahmen sind entscheidend, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Wirksame Biosicherheitsmaßnahmen sind laut Tierseuchenexperten die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, die Zugangssicherung der Ställe, eine vor Wildvögeln gesicherte Futterlagerung und eine wirksame Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Die Übertragung der Viren erfolgt direkt zwischen Tieren über Sekrete oder Kot oder indirekt über Futter und Wasser. Durch Schuhe, Kleidung oder Transportkisten kann ebenso ein Eintrag erfolgen.

 

Atypische-Geflügelpest schafft Tierleid: Puten mehr, Enten weniger betroffen

Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid:

Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.

Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.

 

Hintergrund: Newcastle Krankheit

Die Newcastle-Krankheit ist in der EU meldepflichtig und gilt als Tierseuche der hochgefährlichen Kategorie A. Für betroffene Regionen können erhebliche wirtschaftliche Folgen entstehen, unter anderem durch Handelshemmnisse.

Bei einem Ausbruch werden von den Veterinärbehörden vor Ort tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, Verbringungsverbote sowie die Tötung infizierter Bestände.

Afrikanische Schweinepest in Hessen

Afrikanische Schweinepest in Hessen

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat werden regelmäßig die neuesten Informationen zur Afrikanischen Schweinepest eingestellt.

Insbesondere wird auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Ausbruchgeschehens in Hessen informiert.

Beachten Sie auch das Merkblatt des BMEL sowie die Info zur Schweineschlachtung der Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen.

Bei Fragen zu Leistungen der Tierseuchenkasse im Falle des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen lesen Sie hier ASP – Leistungen der HTSK.

 

Infos zur Aviären Influenza (Geflügelpest)

Infos zur Aviären Influenza (Geflügelpest)

Auskunft zur aktuellen Seuchenlage an Ihrem Standort erhalten Sie von Ihrer zuständigen Veterinärbehörde.

Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, des Friedrich Loeffler Institut und des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.

Ein Merkblatt des LLH zum Vorgehen bei einer angeordneten Aufstallpflicht finden Sie hier.