Die neu eingeschleppte europäische Variante des Shamonda-Virus (Shamonda-Virus /DE/2026) breitet sich in Deutschland weiter aus.
Lesen Sie bitte hier für nähere Infos des Friedrich-Loeffler-Institut: FLI Shamonda Virus (SHAV)

Die neu eingeschleppte europäische Variante des Shamonda-Virus (Shamonda-Virus /DE/2026) breitet sich in Deutschland weiter aus.
Lesen Sie bitte hier für nähere Infos des Friedrich-Loeffler-Institut: FLI Shamonda Virus (SHAV)

Nachdem in Deutschland erstmals seit rund 30 Jahren wieder Fälle der hochansteckenden Newcastle-Krankheit bei Geflügel aufgetreten sind, ruft das Landwirtschaftsministerium die hessischen Geflügelhalter zu erhöhter Wachsamkeit auf. Vor wenigen Tagen waren mehrere kommerzielle Hühner- und Putenbestände sowie Kleinhaltungen in Bayern und Brandenburg von Ausbrüchen der Tierseuche betroffen. Die Krankheit, auch „Atypische Geflügelpest“ genannt, droht sich nun weiter auszuweiten.
Nicht mit Straßenkleidung in den Stall – Zugänge richtig sichern
In Hessen gibt es bislang keine Fälle. Das Landwirtschaftsministerium appelliert vorsorglich an die Geflügelhalter, insbesondere Hühner- und Putenbestände wie rechtlich vorgesehen regelmäßig zu impfen und die Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten. Eine frühzeitige und regelmäßige Impfung sowie konsequente Hygienemaßnahmen sind entscheidend, um die Ausbreitung der Newcastle-Krankheit zu verhindern. Wirksame Biosicherheitsmaßnahmen sind laut Tierseuchenexperten die strikte Trennung von Straßen- und Stallkleidung, die Zugangssicherung der Ställe, eine vor Wildvögeln gesicherte Futterlagerung und eine wirksame Bekämpfung von Mäusen und Ratten. Die Übertragung der Viren erfolgt direkt zwischen Tieren über Sekrete oder Kot oder indirekt über Futter und Wasser. Durch Schuhe, Kleidung oder Transportkisten kann ebenso ein Eintrag erfolgen.
Atypische-Geflügelpest schafft Tierleid: Puten mehr, Enten weniger betroffen
Die Newcastle-Krankheit ist eine hochansteckende Virusinfektion, die vor allem Geflügel betrifft. Die Krankheit sorgt für großes Tierleid:
Erkrankte Vögel zeigen Symptome wie Atemnot, Durchfall, Gleichgewichtsstörungen, eine verminderte Legeleistung und Todesfälle. Die einzelnen Vogelarten sind unterschiedlich betroffen. Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Sterblichkeit führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen oft nur eine klinisch unauffällige Infektion.
Für Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Sie können sich in seltenen Fällen bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel anstecken (Zoonose) und bekommen dann meist eine Bindehautentzündung, die aber bald zurückgeht.
Hintergrund: Newcastle Krankheit
Die Newcastle-Krankheit ist in der EU meldepflichtig und gilt als Tierseuche der hochgefährlichen Kategorie A. Für betroffene Regionen können erhebliche wirtschaftliche Folgen entstehen, unter anderem durch Handelshemmnisse.
Bei einem Ausbruch werden von den Veterinärbehörden vor Ort tierseuchenrechtliche Maßnahmen ergriffen, darunter die Einrichtung von Schutz- und Überwachungszonen, Verbringungsverbote sowie die Tötung infizierter Bestände.

Auf der Homepage des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat werden regelmäßig die neuesten Informationen zur Afrikanischen Schweinepest eingestellt.
Insbesondere wird auf die aktuellen Entwicklungen hinsichtlich des Ausbruchgeschehens in Hessen informiert.
Beachten Sie auch das Merkblatt des BMEL sowie die Info zur Schweineschlachtung der Task-Force Tierseuchenbekämpfung Hessen.
Bei Fragen zu Leistungen der Tierseuchenkasse im Falle des Auftretens der Afrikanischen Schweinepest in Hessen lesen Sie hier ASP – Leistungen der HTSK.

Auskunft zur aktuellen Seuchenlage an Ihrem Standort erhalten Sie von Ihrer zuständigen Veterinärbehörde.
Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Homepage des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat, des Friedrich Loeffler Institut und des Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.
Ein Merkblatt des LLH zum Vorgehen bei einer angeordneten Aufstallpflicht finden Sie hier.