Hessische Tierseuchenkasse gewährt Impfbeihilfe gegen Blauzungenvirus (BTV-3)

Hessische Tierseuchenkasse gewährt Impfbeihilfe gegen Blauzungenvirus (BTV-3)

Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen.

Zwischenzeitlich wurde ein erster Fall von BTV-3 bei einem Rind in Hessen nachgewiesen. Lesen Sie für nähere Infos zu den Auswirkungen bitte  hier weiter.

Die Höhe der Beihilfe beträgt für Rinder 3,- Euro je Impfung je Rind und für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.

Die Impfstoffbeschaffung und Abrechnung der Impfbeihilfe erfolgen dabei über die jeweiligen Impftierärzte. Diese beantragen die Beihilfe online über das web – Portal der HTSK. Vom Impftierarzt und vom Tierhalter wird dabei eine ausgefüllte Einverständniserklärung zur Beantragung der Beihilfe im web – Portal hochgeladen. Dies gewährleistet, dass die dem Impftierarzt gewährte Beihilfe auch dem Tierhalter zugute kommt.

Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.

Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle.

Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.

Anträge können ab sofort gestellt werden.

 

Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage der StIKO, des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und der Mitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.