Hauptsatzung der Hessischen Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse verwaltet sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe ihrer Hauptsatzung selbst. Über die Hauptsatzung beschließt der Verwaltungsrat. Die Hauptsatzung bedarf der Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde.

Hauptsatzung (PDF)