Der Verwaltungsrat der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) hat eine Beihilfe zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit (BTV-3) beschlossen. Sie betrifft BTV-3 Impfungen (auch als Kombinationsimpfung) für Rinder-, Schaf- oder Ziegenhalter in Hessen. Zwischenzeitlich wurde ein erster Fall von BTV-3 bei einem Rind in Hessen nachgewiesen.
Lesen Sie bitte hier für nähere Infos des FLI und den aktuellen Auswirkungen weiter. Das FLI bittet die betroffenen Tierhalter um Teilnahme an einer Umfrage zu BTV-3 an der sie über folgenden Link teilnehmen können (Umfrage FLI).
Die Höhe der Beihilfe beträgt für Rinder 3,- Euro je Impfung je Rind und für Schafe und Ziegen 2,- Euro je Impfung je Schaf/Ziege. Diese Kosten werden jeweils zur Hälfte von der HTSK und dem Land Hessen getragen.
Änderung der Antragsstellung:
Ab sofort kann die Beantragung der BTV-3 Impfbeihilfe nur noch vom Tierhalter beantragt werden. Hierfür muss sich der Tierhalter auf dem Portal der Hessischen Tierseuchenkasse mit seiner TSK-Nummer und seinem Kennwort einloggen. Unter dem Menüpunkt „Beihilfe beantragen“ kann der Zuschuss ausschließlich online beantragt werden.
Die Gewährung der Beihilfe erfolgt erst nach der letzten Impfung (nach Impfschema) und der Eintragung der Impfung in das HI-Tier.
Gefördert wird eine vollständige Grundimmunisierung pro Tier sowie die Auffrischungsimpfung innerhalb der vom Impfstoffhersteller vorgesehenen Intervalle. Informieren Sie sich dazu auch in dem Flyer der StIKo vom 10.09.2024.
Die Maßnahme ist zunächst befristet bis zum 31.12.2026. Eine Verlängerung durch Beschluss des Verwaltungsrates der HTSK ist bei Bedarf möglich.
Anträge können ab sofort gestellt werden.
Weitere Infos finden Sie auch auf der Homepage der StIKo, des Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat und der Mitteilung des Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft.