Beitragssatzung der Hessischen Tierseuchenkasse

Die Tierseuchenkasse erhebt nach den gesetzlichen Bestimmungen derzeit Beiträge für Einhufer, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Geflügel und Gehegewild.
Grundlage für die Berechnung der Beiträge sind der Tierbestand an einem Stichtag sowie Bestandsveränderungen im Beitragsjahr in einem bestimmten Umfang. Die Beiträge werden so berechnet, dass neben der Deckung laufender Ausgaben angemessene Rücklagen gebildet werden können. Diese sollen bei unvorhergesehenen Ausgaben sprunghafte Beitragserhöhungen oder das Erheben von Umlagen verhindern.
Die Beitragserhebung wird in der Beitragssatzung für das jeweilige Jahr geregelt.

Beitragssatzung 2024