Beihilferichtlinien

Die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK) gewährt auf Antrag Beihilfen für bestimmte Leistungen gemäß den in § 7 Abs. 1 Hessisches Ausführungsgesetz zum Tiergesundheitsgesetz genannten Fällen.

Diese Leistungen werden vom Verwaltungsrat der HTSK beschlossen und in Beihilferichtlinien zusammengefasst.

Die Gewährung dieser Leistungen erfolgt EU-beihilferechtlich auf Basis der Verordnung (EU) 2022/2472 der Kommission vom 14 12.2022.

 

Beihilferichtlinien zum 01.06.2023