Was geschieht mit meinen Beiträgen?

Die Tierseuchenkasse erhebt von den Tierhaltern Beiträge, um im Seuchenfall Entschädigungen und Kostenerstattungen zu leisten sowie bestimmte Leistungen zu gewähren.
Die Beiträge werden so berechnet, dass neben der Deckung laufender Ausgaben angemessene Rücklagen gebildet werden können. Diese sollen bei unvorhergesehenen Ausgaben sprunghafte Beitragserhöhungen oder das Erheben von Umlagen verhindern.

Was passiert, wenn ich meine Tiere nicht melde?

Wer einen Tierbestand nicht meldet oder eine zu geringe Tieranzahl angibt, verliert den Anspruch auf Leistungen aus der Tierseuchenkasse. Ein Meldeversäumnis kann weiterhin zu einem Ordnungswidrigkeitsverfahren durch die zuständigen Veterinärbehörden führen.

Warum und wann muss eine Nachmeldung erfolgen?

Seit dem Jahr 2001 besteht aufgrund des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz eine Nachmeldepflicht für Tierbesitzer.

Eine Nachmeldung muss erfolgen, wenn

die Anzahl der zum Stichtag 01.01. des Jahres gemeldeten Tiere einer Tierart sich um mehr als 10% -mindestens aber um 5 Tiere- erhöht

oder

Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart neu in den Bestand aufgenommen werden

oder

nach dem Stichtag ein Tierbestand neu gegründet wird.

Bitte melden Sie nur die Tiere nach, die nach Ihrer Stichtagsmeldung hinzugekommen sind oder falls die Tierhaltung erst im Laufe des Jahres begonnen hatte, vorher noch nicht gemeldet wurden.

Bestandsminderungen im Laufe des Jahres werden nicht erfasst/berücksichtigt.

Was ist mit Tieren, die ich nicht in Hessen halte?

Die Hessische Tierseuchenkasse ist lediglich für Tiere, die in Hessen gehalten werden zuständig.
Halten Sie auch Tiere in anderen Bundesländern ist die dortige Tierseuchenkasse zuständig. Eine Meldung in Hessen ersetzt nicht die Meldepflicht in anderen Bundesländern. Das kann u.U. auch dazu führen, dass Sie sich in mehreren Bundesländern anmelden müssen.

Die Kontaktdaten der Tierseuchenkassen der anderen Bundesländer finden Sie hier: www.tierseuchenkasse.de

Welche Tierarten sind zu melden?

Grundsätzlich sind alle Halter folgender Tierarten meldepflichtig.

Einhufer Pferde einschließlich Fohlen; Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide

Rinder alle Rassen, einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel

Schafe alle Rassen einschließlich Lämmer

Schweine Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel

Ziegen alle Rassen einschließlich Lämmer

Bienen nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind

Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln, einschließlich Küken

Gehegewild Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden

Wie kann ich mich bei der Tierseuchenkasse anmelden?

Der Kontakt zur Tierseuchenkasse kann Online oder schriftlich (Mail/Brief siehe Kontaktdaten) mit allen erforderlichen Daten erfolgen.
Wir benötigen von jedem Tierhalter zur Anmeldung folgende Daten:

Postzustellfähige Adresse, für Rückfragen Telefonnummer, Mailadresse etc.

Standort der Tiere (wenn von der Postadresse abweichend), Anzahl der gehaltenen Tiere

Warum muss ich meine Tiere bei der Tierseuchenkasse melden?

Die Meldepflicht beruht auf dem Tiergesundheitsgesetz i. V. m. dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Tierseuchengesetz sowie der jeweilig gültigen Beitragssatzung. Sie dient der Sicherstellung einer effektiven Tierseuchenbekämpfung.

Hierbei ist unerheblich, zu welchem Zweck (gewerbliche Tierhaltung, landwirtschaftliche Nutztierhaltung oder Hobbyhaltung) und in welcher Stückzahl die Tiere gehalten werden. Maßgeblich ist allein die Tatsache der Haltung in Hessen von mindestens einem Tier (bei Bienen Volk) .

Werden Tierseuchenbekämpfungsmaßnahmen erforderlich, so stellt jede der zuständigen Behörde nicht bekannte Tierhaltung ein hohes Risiko für eine Krankheitsverbreitung dar. Dazu bedarf es nicht immer eines unmittelbaren Tierkontaktes oder eines regen Tierhandels. So verbreitet sich das Virus der Maul- und Klauenseuche über gewisse Distanzen auch mit dem Wind.