Was ist eine Registriernummer nach Viehverkehrsverordnung und wo erhalte ich diese?

Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will benötigt nach der VVVO eine zwölfstellige Registriernummer. Die Registriernummer wird aus der für die Gemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Die Zuteilung kann beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) beantragt werden.

Diese Registriernummer ist auch für die Ausstellung eines Equidenpasses/Pferdepasses durch die Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) notwendig!

 

Wenn ein Tier verendet: Wer holt ein totes Tier ab und was kostet das?

Wenn dieser Fall eintritt, setzen Sie sich bitte mit der für Ihren Entsorgungsbereich zuständigen Tierkörperbeseitigungsanstalt (TKBA) in Verbindung. Geben Sie dieser Ihre Tierseuchenkassennummer mit den bei uns angegebenen Adressdaten durch. Sind die Rechtgrundlagen erfüllt, wird die TKBA die Abrechnung der Beseitigungskosten direkt mit uns vornehmen. Das gilt nur für auf dem landwirtschaftlichen Betrieb verendete Tiere. Das sind nicht: Schlachthöfe, Viehhöfe, Schlachtstätten, Versuchstiereinrichtungen, tierärztliche Einrichtungen oder Viehsammelstellen. Ihren Drittelanteil fordert die Tierseuchenkasse im Folgejahr nach der Entsorgung im Rahmen der Bescheidläufe an.

Seit dem 01.01.2019 besteht für die hessischen Tierhalter die Möglichkeit, akut verendete oder aus besonderem Anlass getötete Tiere zur Sektion an den Landesbetrieb Hessisches Landeslabor (LHL) transportieren zu lassen. Der Transport wird ebenfalls durch die TKBA durchgeführt. Diese rechnet die Transportkosten mit der Hessischen Tierseuchenkasse ab, dem Tierhalter entstehen keine Kosten.