Die Beiträge werden jährlich vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen und vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die aktuellen Beiträge sind auch auf der Rückseite der Bescheide über Beiträge und Kostenanteile abgedruckt.
Die Beiträge werden jährlich vom Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse beschlossen und vom zuständigen Ministerium genehmigt. Die aktuellen Beiträge sind auch auf der Rückseite der Bescheide über Beiträge und Kostenanteile abgedruckt.