Die Hessische Tierseuchenkasse ist lediglich für Tiere, die in Hessen gehalten werden zuständig.
Halten Sie auch Tiere in anderen Bundesländern ist die dortige Tierseuchenkasse zuständig. Eine Meldung in Hessen ersetzt nicht die Meldepflicht in anderen Bundesländern. Das kann u.U. auch dazu führen, dass Sie sich in mehreren Bundesländern anmelden müssen.
Die Kontaktdaten der Tierseuchenkassen der anderen Bundesländer finden Sie hier: www.tierseuchenkasse.de