Die Tierseuchenkasse erhebt von den Tierhaltern Beiträge, um im Seuchenfall Entschädigungen und Kostenerstattungen zu leisten sowie bestimmte Leistungen zu gewähren.
Die Beiträge werden so berechnet, dass neben der Deckung laufender Ausgaben angemessene Rücklagen gebildet werden können. Diese sollen bei unvorhergesehenen Ausgaben sprunghafte Beitragserhöhungen oder das Erheben von Umlagen verhindern.