Bitte beachten Sie auch Ihre Verpflichtung zur Nachmeldung, wenn sich nach dem Stichtag die Anzahl einer Tierart in Ihrem Bestand um mehr als 10% – mindestens 5 Tiere – erhöht oder eine Tierart neu aufgenommen wird.
Bitte melden Sie nur die Tiere nach, die nach dem Stichtag hinzu gekommen und noch nicht gemeldet sind.
Bestandsminderungen im Laufe des Jahres werden nicht berücksichtigt.