Abmeldung

Nur wenn Sie dauerhaft keine Tiere mehr halten, kreuzen Sie bitte das Feld „Gesamte Tierhaltung beendet“ auf dem Meldebogen an.

Was Sie noch wissen sollten:
Bei gemeinsamen Tierhaltungen (z.B. in Pferdepensionen oder Geflügelvereinen mit Gemeinschaftsvolieren) ist der vor Ort Verantwortliche der Tierhalter für alle in seiner Obhut und Pflege befindlichen Tiere. Wenn Sie als Eigentümer von Tieren, besonders von Pferden oder Rassegeflügel, ihre Tiere zur Haltung, Hege und Pflege in fremde Obhut gegeben haben, sind Sie nicht Tierhalter im Sinne des Tiergesundheitsgesetztes und deshalb auch nicht melde- und beitragspflichtig.

Liegt der Tierseuchenkasse bis zum 15.02. keine Tierbestandsmeldung bzw. Abmeldung für das Beitragsjahr vor, so kann der Tierbestand des Vorjahres für die Beitragsveranlagung zugrunde gelegt werden.