Zuständig ist jeweils das Amt für Veterinärwesen, in dessen Zuständigkeitsbereich Tiere gehalten werden. Eine Übersicht der hessischen Veterinärbehörden finden Sie hier.
Zuständig ist jeweils das Amt für Veterinärwesen, in dessen Zuständigkeitsbereich Tiere gehalten werden. Eine Übersicht der hessischen Veterinärbehörden finden Sie hier.