Wer Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, Einhufer, Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln oder Laufvögel halten will benötigt nach der VVVO eine zwölfstellige Registriernummer. Die Registriernummer wird aus der für die Gemeinde des Betriebes vorgesehenen amtlichen Schlüsselnummer des vom Statistischen Bundesamt herausgegebenen Gemeindeschlüsselverzeichnisses sowie einer vierstelligen Betriebsnummer gebildet. Die Zuteilung kann beim Hessischen Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfung in der Tierzucht e.V. (HVL) beantragt werden.
Diese Registriernummer ist auch für die Ausstellung eines Equidenpasses/Pferdepasses notwendig!
Die Equidenpässe von Zuchttieren stellt der jeweilige Zuchtverband aus (Ponys und Kleinpferde der VPPH, Warmblüter der jeweilige Verband). Die sogenannten sonstigen Equiden bzw. Equiden ohne Rassebezeichnung bekommen in Hessen den Equidenpass vom Pferdesportverband Hessen e.V.