Grundsätzlich sind alle Halter folgender Tierarten meldepflichtig.
Einhufer Pferde einschließlich Fohlen; Esel, Maulesel, Maultiere, Zebras und Zebroide
Rinder alle Rassen, einschließlich Bisons, Wisente und Wasserbüffel
Schafe alle Rassen einschließlich Lämmer
Schweine Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel
Ziegen alle Rassen einschließlich Lämmer
Bienen nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind
Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln, einschließlich Küken
Gehegewild Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden