Seit dem 01. Mai 2014 ist das Tiergesundheitsgesetz die Grundlage für die staatliche Bekämpfung von Tierseuchen. Durch das Tiergesundheitsgesetz wurde das alte Tierseuchengesetz abgelöst. Das Tiergesundheitsgesetz übernimmt im Hinblick auf die Bekämpfung von Tierseuchen bewährte Vorschriften, setzt aber verstärkt auch auf Prävention.
Das Tiergesundheitsgesetz enthält eine Reihe von neuen Regelungen zum vorbeugenden Schutz vor Tierseuchen, deren Bekämpfung sowie zur Verbesserung der Überwachung. Zudem wird ein rechtlicher Rahmen geschaffen, neben der Bekämpfung von Tierseuchen auch vorbeugend tätig zu werden, um die Tiergesundheit zu erhalten und zu fördern. Änderungen betreffen auch die Entschädigungsvorschriften für Tierverluste
Die grundlegende Überarbeitung und Neukonzeption des Gesetzes war auch im Hinblick auf die fortschreitende Harmonisierung des Tierseuchenbekämpfungsrechts innerhalb der EU erforderlich geworden, die neben einer effektiven Bekämpfung von Tierseuchen zunehmend auf die Erhaltung der Tiergesundheit durch Vorbeugung abzielt.