Die Hessische Tierseuchenkasse ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Wiesbaden. Sie untersteht der Aufsicht des Landes durch das für das Veterinärwesen zuständige Ministerium.
Über die Hauptsatzung, die Höhe der Beiträge, den Haushaltsplan und die gesetzlich nicht vorgeschriebenen Leistungen der Tierseuchenkasse beschließt der Verwaltungsrat.
Die Tierseuchenkasse verwaltet ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung.

Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe,

  • die gesetzlich vorgeschriebenen Entschädigungen und Pflichtbeihilfen für Tierverluste nach den Vorschriften des Tierseuchenrechts festzusetzen und auszuzahlen,
  • freiwillige Maßnahmen zur planmäßigen Bekämpfung von übertragbaren Tierkrankheiten sowie freiwillige Vorsorgemaßnahmen zur Gesunderhaltung von Tierbeständen (Tiergesundheitsdienst) finanziell zu unterstützen,
  • freiwillige Beihilfen für Tierverluste durch Seuchen und seuchenähnliche Erkrankungen zu gewähren,
  • die Höhe der Beiträge festzusetzen und zu erheben, die aufgrund des Tierseuchenrechts von den Tierhaltern zu erheben sind,
  • die Kostenerstattung für die Beseitigung der Tierkörper von Tieren, die der Beitragspflicht unterliegen gemäß § 15 Abs. 2 und 3 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Tiergesundheitsgesetz vorzunehmen,
  • die gesetzlichen Rücklagen zu bilden.