Meldepflicht allgemein
Meldepflichtig zur Hessischen Tierseuchenkasse sind alle Tierhalter der nachstehend aufgeführten Tierarten, deren Tiere unabhängig vom Geschlecht oder Alter in Hessen gehalten werden. Unerheblich ist auch die Art der Nutzung, ob landwirtschaftlich oder private Hobbyhaltung.
Einhufer Pferde einschließlich Fohlen; Esel, Maulesel und Maultiere
Rinder Die Bestandszahlen der rinderhaltenden Betriebe übernimmt die Hessische Tierseuchenkasse aus der Datenbank Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT)
Schafe alle Rassen einschließlich Lämmer
Schweine Zuchtschweine, Mastschweine und Ferkel
Ziegen alle Rassen einschließlich Lämmer
Bienen nur Völker, die nicht beim Landesverband Hessischer Imker (LHI) gemeldet sind
Geflügel Hühner, Puten, Enten, Gänse, Laufvögel, Tauben, Perlhühner, Rebhühner, Fasane und Wachteln
Fische (ab 2012 ausgesetzt)
Gehegewild Wildklauentiere, die in Gehegen zum Zwecke der Fleischgewinnung für den menschlichen Verzehr gehalten werden
Tierhalter ist diejenige Person, die ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, mithin also die tatsächliche Verfügungsgewalt über ein Tier hat. Die Eigentumsverhältnisse spielen hierbei keine Rolle.
Tiere, die im Laufe des Jahres nur vorübergehend ihren Herkunftsbetrieb verlassen und auf fremde Weideflächen verbracht werden, brauchen nicht noch einmal gemeldet werden.