Geflügel

Tiergesundheitsdienst Geflügel

Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weitergeleitet.

Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen. Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag der 1.500,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.

 
 
TGD Antrag Geflügel
 
 
Klinik für Vögel, Reptilien, Amphibien und Fische
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