Tierkennzeichnung

Tierkennzeichnung

Bisher hat die Hessische Tierseuchenkasse (HTSK), für die Tierarten Rind und Schwein, die gesamten Kosten der Ohrmarken, Ersatzohrmarken, Rinderpässe, nebst Porto- und Verpackungskosten für deren Versand, gezahlt. Weiterhin wurden die Kosten für Bewegungsmeldungen, Schlachtmeldungen und die Bearbeitung von Fehlern in der Meldekette in der HIT-Datenbank übernommen. Im Zeitraum 2011 bis 2013 hat die HTSK die Kosten für die Erteilung der Hoftierarztvollmachten nebst PIN-Vergabe getragen, in den Jahren 2011 bis 2015 auch die Kosten der Erstregistrierung in der HIT-Datenbank für die Tierhalter der Tierarten Einhufer und Geflügel.

Neuerungen seit 2016:

Maßnahmen zur Übernahme von Kosten von Ohrmarken und den Kosten der Organisation und Logistik im Rahmen eines Informationssystems (HIT) sind im Rahmen des Artikel 26 EU (VO) 702/2014 nicht beihilfefähig. Diese müssen unter Artikel 14 geregelt werden, was wiederum eine Anpassung der Beihilfeintensität dergestalt zur Folge hat, dass nur noch 40% der Kosten als Beihilfe gewährt werden können. 60% müssen vom Tierhalter direkt gezahlt werden. Diese Kosten werden dem Tierhalter, am Anfang des folgenden Jahres, in einem Bescheid der HTSK weiterberechnet.
Diese Vorgehensweise eröffnet die Möglichkeit, dass die HTSK auch weiterhin als Inkassostelle für die beihilfefähigen Leistungen des Hessischer Verband für Leistungs- und
Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) fungieren kann. Dadurch werden dem Tierhalter erhebliche Kosten gegenüber einem Einzelinkasso erspart. Der Tierseuchenkassenbeitrag für Rinder und Schweine konnte um den Eigenanteil des Tierhalters gesenkt werden.

Die gesamte Maßnahme wurde bereits bei der EU freigestellt und unter § 2 in die Beihilferichtlinien der HTSK aufgenommen.

EU-Registriernummer/HIT-Nummer

Jeder Tierhalter (nicht zwingend der Eigentümer) von Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Einhufern und/oder Geflügel hat vor Beginn der Tätigkeit die Tiere nach §26 der Viehverkehrsverordnung der zuständigen Behörde oder einer von dieser beauftragten Stelle zu melden. Diese beauftragte Stelle ist in Hessen der Hessischer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.V. (HVL) in Alsfeld.