Für die Beseitigung werden Entgelte fällig. Diese teilen sich in Anfahrtpauschalen und Entsorgungskosten auf. Anfahrtpauschalen werden bei jeder einzelnen Anfahrt an einem Abholort fällig. Für die Berechnung der Entsorgungskosten gibt es zwei Möglichkeiten. Wenn das Tier bei der Abholung gewogen werden kann, erfolgt eine Abrechnung nach dem tatsächlich ermittelten Gewicht. Ist eine Wiegung nicht möglich, wird nach einer Pauschale der jeweiligen Tierart abgerechnet.
Sind die Rechtgrundlagen erfüllt, wird die TKBA SecAnim Südwest GmbH die Abrechnung der Beseitigungskosten direkt mit der Hessischen Tierseuchenkasse vornehmen. Den Drittelanteil des Tierhalters fordert die Hessische Tierseuchenkasse im Folgejahr nach der Entsorgung an. Teilweise durch Verrechnung aus, im Vorjahr mit den Beiträgen geleisteten, Vorauszahlungen mit den tatsächlich angefallenen Drittelanteilen des Tierhalters an der Tierkörperbeseitigung. Diese Vorauszahlungen werden für die Tierarten Pferde, Rinder, Schafe und Schweine erhoben. Die Kostenanteile für die Beseitigung für die Tierarten Ziegen, Geflügel und Gehegewild werden vom Tierhalter in voller Höhe angefordert, da hierfür im Vorjahr keine Vorauszahlungen angefordert wurden.
Berechnungsbeispiel:
Beitragszahlung im Vorjahr
Gemeldete Tiere | Beitrag | Vorauszahlungen zur Tierkörperbeseitigung | Bescheidsumme | |
je Tier | je Tier | Gesamt | Gesamt | |
40 Rinder | 4,15 € | 1,85 € | 74,00 € | 240,00 € |
80 Schweine | 0,25 € | 0,90 € | 72,00 € | 92,00 € |
146,00 € | 332,00 € |
Beiträge zur Tierseuchenkasse im Abrechnungsjahr
Gemeldete Tiere | Beitrag | Vorauszahlungen zur Tierkörperbeseitigung | Bescheidsumme | |
je Tier | je Tier | Gesamt | Gesamt | |
33 Rinder | 4,15 € | 1,85 € | 61,05 € | 198,00 € |
76 Schweine | 0,25 € | 0,90 € | 68,40 € | 87,40 € |
129,45 € | 285,40 € |
Tierkörperbeseitigung im Vorjahr
Entsorgungskosten | ||||
Entsorgte Tiere | Anzahl | Stück/Kilo | Gesamt | Drittelanteil |
Schweine (Stück) | 5 | 20,41 € | 102,05 € | 34,01 € |
Anfahrten | 2 | 25,60 € | 51,20 € | 17,07 € |
Rind (Kilo) | 310 | 0,23 € | 71,30 € | 23,77 € |
Anfahrten | 1 | 25,60 € | 25,60 € | 8,53 € |
Kosten der Tierkörperbeseitigung | 250,15 € | 83,38 € |
Verrechnung des Drittelanteils mit der Vorauszahlung
Drittelanteil des Tierhalters | 83,38 € |
Vorauszahlung aus Beiträgen im Vorjahr | 146,00 € |
Guthaben | -62,62 € |
Beitrag im Abrechnungsjahr | 285,40 € |
Bescheidsumme im Abrechnungsjahr | 222,78 € |
Nach dieser Modellrechnung werden dem Tierhalter 62,62 € aus seiner Vorauszahlung des Vorjahres erstattet. Sie werden von dem für das Abrechnungsjahr fälligen Beitrag abgezogen.
Ist eine Verrechnung nicht möglich, etwa weil im laufenden Beitragsjahr keine Beiträge fällig werden, erhält der Tierhalter das Guthaben zurück erstattet. Bei Beträgen unter 5,00 Euro erfolgt keine Rückerstattung oder Rechnungsstellung.