Tiergesundheitsdienst Schweine
Inanspruchnahme
Für die Anforderung des Tiergesundheitsdienstes ist ein schriftlicher Antrag erforderlich. Der Antrag enthält eine Verpflichtungserklärung, mit der der Tierhalter einige Auflagen als verbindlich anerkennt. Dieser muss vom Tierhalter und vom Hoftierarzt unterschrieben werden. Der Antrag ist über die Hessische Tierseuchenkasse einzureichen. Von der Tierseuchenkasse werden die Anträge an die zuständigen Einrichtungen weiter geleitet.
Die Leistungen des Tiergesundheitsdienstes sind kostenpflichtig. Die Höhe der Kosten richtet sich nach einer gesonderten Beitragsliste. Tierhalter im Land Hessen, die ihre Melde-und Beitragspflicht gegenüber der HTSK ordnungsgemäß erfüllt haben, erhalten 4/5 der Kosten erstattet. Den Kostenanteil teilen sich die HTSK und das Land Hessen.
Den auf den Tierhalter entfallenen Kostenanteil in Höhe von 1/5 des Gesamtbetrages sowie den Betrag der 3.000,00 Euro übersteigt, muss der HTSK – nach Aufforderung – vom Tierhalter erstattet werden.
Antrag auf Teilnahme am Gesundheits-Monitoring für Schweine
Tiergesundheitsdienste im Überblick
Frankfurter Str. 112
35392 Gießen
Telefon: 0641/99-38821 oder 28414
Fax: 0641/201854
E-Mail: Gerald.Reiner@vetmed.uni-giessen.de
Zuständig für: Mittelhessen u. Wetterau
Schubertstr. 60, Haus 13
35392 Gießen
Telefon: 0641/4800-5257
Fax: 0641/4800-5268
E-Mail: Angelika.Cechini@lhl.hessen.de Zuständig für: Südhessen u. LM-Weilburg/Nordhessen